Plastikfreie Bio-Pappbecher - recycelbar & kompostierbar

Unsere PUREPAPER Pappbecher benötigen auf Grund der innovativen Monomaterialstruktur keine zusätzliche Beschichtung aus Kunststoff oder Bio-Kunststoff.

recycelbar i | plastikfrei i | biologisch abbaubar | kompostierbar | hergestellt in Europa

PUREPAPER Pappbecher: zertifiziert plastikfrei

4.500.000
produzierte
Becher

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Kunden


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Unser Sortiment an plastikfreien PUREPAPER Produkten

PurePaper Becher weiß 200ml plastikfrei* & recycelbar

Inhalt: 1000 Stk.

69,00 €*
Bio
PurePaper Becher weiß 400ml plastikfrei* & recycelbar

Inhalt: 1200 Stk. (119,00 €* / 1000 Stk.)

142,80 €*
Bio
PurePaper Becher weiß 300ml plastikfrei* & recycelbar

Inhalt: 400 Stk. (89,00 €* / 1000 Stk.)

35,60 €*
Bio
Papier-Becherdeckel mit Trinkschlitz Ø80mm

Inhalt: 1000 Stk.

42,00 €*
Bio
Papier-Becherdeckel mit Trinkschlitz Ø90mm

Inhalt: 1000 Stk.

45,00 €*
Bio
Tipp
PurePaper Becher Vending weiß 180ml plastikfrei* & recycelbar

Inhalt: 2000 Stk. (59,00 €* / 1000 Stk.)

118,00 €*
Bio

Plastikfreie Pappbecher aus der Serie PUREPAPER sind in unterschiedlichen Größen als einwandige Pappbecher verfügbar. Bestellen Sie diese bequem und praktisch über unseren Onlineshop! Dank dem Aufdruck "PUREPAPER RECYCELBAR | 21PAP" können die PurePaper-Produkte über den Papier-Abfall recycelt werden.

Pappbecher ohne SUPD-Kennzeichnung

PUREPAPER Pappbecher fallen auf Grund Ihrer Materialstruktur nicht unter die EU-Richtlinie 2019/904, sog. „Single-Use Plastic Directive“, Abkürzung: „SUPD“) und müssen daher im Gegensatz zu herkömmlichen Pappbechern (z.B. mit PE- oder PLA-Beschichtung) nicht mit dem Label "PRODUKT ENTHÄLT KUNSTSTOFF" gekennzeichnet werden. Daher sind PUREPAPER Pappbecher nach SUPD plastikfrei.

Definition Kunststoff (Artikel 3 Nummer 1 der Richtlinie (EU) 2019/904): "… ein Werkstoff bestehend aus einem Polymer im Sinne des Artikels 3 Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, dem möglicherweise Zusatzstoffe oder andere Stoffe zugesetzt wurden und der als Hauptstrukturbestandteil von Endprodukten fungieren kann, ausgenommen natürliche Polymere, die nicht chemisch modifiziert wurden;"

Definition Einwegkunststoffartikel (Artikel 3 Nummer 2 der Richtlinie (EU) 2019/904): "… ein ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehender Artikel, der nicht konzipiert, entwickelt und in Verkehr gebracht wird, um während seiner Lebensdauer mehrere Produktkreisläufe zu durchlaufen, indem er zur Wiederbefüllung oder Wiederverwendung zum ursprünglichen Verwendungszweck an einen Hersteller zurückgegeben wird;"

Die Richtlinie sieht keinen De-minimis-Schwellenwert für den Kunststoffanteil in einem Einwegprodukt vor, um zu bestimmen, ob dieses Produkt unter die Definition des Einwegkunststoffprodukts fällt oder nicht, daher ist eine qualitative Bewertung vorzunehmen. Bei der Herstellung vieler Materialien, einschließlich Nicht-Kunststoffmaterialien, werden häufig Polymere, die der Definition von Kunststoff in der benannten Richtlinie entsprechen, verwendet, um bestimmte Materialeigenschaften sowie eine höhere Effizienz des Produktionsprozesses zu erreichen. Bei diesen polymeren Werkstoffen handelt es sich häufig um synthetische chemische Zusatzstoffe. Die Verwendung solcher polymerer Materialien, z.B. als Retentionsmittel oder Binde- und Verarbeitungshilfsmittel bei der Herstellung eines Materials, das an sich kein Kunststoff ist, führt nicht dazu, dass das nur aus diesem Material hergestellte Einwegprodukt als teilweise aus Kunststoff hergestellt anzusehen ist. Insbesondere Produkte auf Papier- und Kartonbasis wurden bei der Ausarbeitung des Legislativvorschlags für die Richtlinie Artikel 6 speziell auf ihr Potenzial hin geprüft, als nachhaltige Alternative zu Einwegprodukten aus Kunststoff zu dienen. Einwegprodukte auf Papier- und Pappbasis, die nur aus Papier- und Pappmaterial und ohne eine Kunststoffauskleidung oder -beschichtung hergestellt werden, sind in Anbetracht der obigen Erwägungen nicht als Kunststoffprodukte für den einmaligen Gebrauch im Sinne der Richtlinie zu betrachten. Wird eine Kunststoffbeschichtung oder -auskleidung auf die Oberfläche eines papier- oder kartonbasierten oder anderen Materials aufgebracht, um einen Schutz gegen Wasser oder Fett zu bieten, gilt das Endprodukt als Verbundprodukt, das aus mehr als einem Material besteht (von dem eines aus Kunststoff ist). In diesem Fall wird das Endprodukt als teilweise aus Kunststoff bestehend angesehen und fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie.

Bewertung des Materials der PUREPAPER Pappbecher:

✔ Es handelt sich um ein Monomaterial, kein Verbundmaterial (getestet durch die Papiertechnische Stiftung PTS, 01809 Heidenau, Deutschland).
✔ Es wird eingestuft als Karton (von Intertek Polychemlab B.V., 6160 AP Geleen, Niederlande).
✔ Es ist als Papier recycelbar (gekennzeichnet mit dem Recyclingcode 21PAP).

Disclaimer: Dieses Schreiben wurde nach den Informationen aus den öffentlich zugänglichen Informationsquellen, den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den von den Rohstoffherstellern erhaltenen Unterlagen erstellt. Die in diesem Schreiben angegebene Meinung stellt eine Bewertung seitens Neovend GmbH sowie eine Interpretation der gesetzlichen Vorschriften dar. Diese Informationen sind nur für den Gebrauch durch Kunden der Neovend GmbH bestimmt und Neovend GmbH ist nicht verantwortlich für die in diesem Schreiben geäußerte Meinung in einer möglichen Auseinandersetzung mit Dritten. Dieses Schreiben darf ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder in öffentlichen Dokumenten zitiert werden.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zu PUREPAPER Produkten

Sie haben weitere Fragen zu unseren Produkten oder benötigen ein Musterpaket zur Probe? Unser Kundenservice hilft Ihnen gerne weiter!

Ja, PUREPAPER Pappbecher können sowohl für Heiß- als auch Kaltgetränke verwendet werden. Auf Grund der Materialstruktur sind sie allerdings nicht für die längere Lagerung von Flüssigkeiten geeignet.

Die Entsorgung erfolgt über den Altpapier-Container. PUREPAPER Pappbecher ermöglichen über den Recyclingcode 21PAP eine Rückführung in den Wiederverwertungskreislauf.

Unsere PUREPAPER Pappbecher sind im Digitaldruck (ab 5.000 Stk.) und Flexodruck (ab 100.000 Stk.) individualisierbar. Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit unserem Kundenservice auf.

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